Erstattet werden verhaltenstherapeutische Maßnahmen im Tarif Maxi, wenn diese aufgrund eines nach Versicherungsbeginn und nach der allgemeinen Wartezeit eingetretenen traumatischen Ereignisses von einem Tierarzt verordnet und von einem anerkannten Verhaltenstherapeuten, innerhalb von 12 Monaten nach dem traumatischen Ereignis, erbracht werden.